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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SWIT UG (haftungsbeschränkt) in Neubeuern
I. Allgemeine Bestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der SWIT UG (haftungsbeschränkt), Am Birbet 5, 83115 Neubeuern, im Folgenden „Lieferant“ genannt, und dem Kunden. Mit dem Hinweis auf die gültigen AGB unter www.switplus.com gelten diese als anerkannt und müssen nicht gesondert bestätigt werden. Die jeweils aktuelle Version der AGB ersetzt alle vorherigen Versionen für sämtliche Geschäftsvorgänge.
II. Vertragsannahme
Aufträge und Bestellungen werden erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten verbindlich. Diese Bestätigung kann auch stillschweigend durch Einleitung des Lieferprozesses erfolgen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich anerkannt werden.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind sofort nach Mitteilung der Lieferbereitschaft bzw. gemäß schriftlicher Vereinbarung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen bankübliche Verzugszinsen ab dem ersten Tag nach Überschreiten der Zahlungsfrist an. Eine Mahnung ist hierfür nicht erforderlich.
IV. Liefer- und Abnahmepflichten
Vereinbarte Liefertermine gelten mit rechtzeitiger Mitteilung der Versandbereitschaft als eingehalten. Teillieferungen und zumutbare Abweichungen von der Bestellmenge sind zulässig. Erfüllt der Kunde seine Abnahme- oder Zahlungspflichten nicht innerhalb von 30 Kalendertagen, ist der Lieferant berechtigt, die Ware nach Ankündigung selbstständig zu veräußern. Dies entbindet den Kunden nicht von seinen ursprünglichen Vertragspflichten.
V. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wählt der Lieferant Verpackung, Versandart und Versandweg nach eigenem Ermessen. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung geht mit Verlassen des Lieferwerks bzw. bei Terminaufträgen mit Mitteilung der Versandbereitschaft und Einlagerung beim Lieferanten auf den Käufer über. Auf schriftliches Verlangen kann die Ware auf Kosten des Kunden gegen Transport- oder Lagerschäden oder andere Risiken versichert werden. Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
VI. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren (insbesondere Muster- und Kommissionsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie aller zum Lieferzeitpunkt bestehenden Forderungen Eigentum des Lieferanten. Die Ware wird dem Kunden bis zur Aufhebung des Eigentumsvorbehalts lediglich leihweise überlassen. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Zurückbehaltung zur Aufrechnung oder sonstige Überlassung – auch an Dritte – ist nur mit Zustimmung des Lieferanten zulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Ansprüche aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Überlassung an den Lieferanten ab.
VII. Gewährleistung und Reklamation
Der Lieferant gewährleistet die Fehlerfreiheit der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß geltender Gesetze, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Akkus und Batterien – auch wenn sie wesentlicher Bestandteil der Ware sind – sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Lieferanten auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Rücktritt oder Minderung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch den Lieferanten behoben werden kann. Mängel oder Reklamationen sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
VIII. Service / Vertrag
Der Lieferant ist berechtigt, ein separates Serviceunternehmen mit der Abwicklung von Rücksendungen und/oder Reparaturen zu beauftragen. Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden sowie die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zur Einhaltung dieser AGB bleiben davon unberührt.
IX. Test / Miete
Wurde eine Test- oder Mietvereinbarung geschlossen, ist der Kunde verpflichtet, die Ware fristgerecht und in einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Reparatur-, Instandsetzungs- oder Reinigungskosten.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferanten, hier Neubeuern, Bayern. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz des Lieferanten.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen möglichst nahekommt.
Stand: 09/2020